Ja, Videoüberwachung auf Baustellen ist grundsätzlich erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO vorliegt – etwa zum Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder unbefugtem Zutritt. Dabei muss die Überwachung verhältnismäßig sein und darf nicht in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen. Die Überwachung muss technisch abgesichert, klar gekennzeichnet und auf das notwendige Maß beschränkt sein.