Müssen Hinweisschilder zur Videoüberwachung angebracht werden – und wenn ja, wo?

Wo genau Hinweisschilder für die Videoüberwachung hängen müssen und welche Regeln dabei gelten, klären wir hier.

Ja, Hinweisschilder zur Videoüberwachung sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Fläche per Video überwacht – z. B. eine Baustelle, ein Lager oder ein Betriebsgelände – muss gemäß Art. 13 DSGVO klar und gut sichtbar darüber informieren.

Anforderungen an Hinweisschilder zur Videoüberwachung:

  • Deutlich erkennbar und vor dem Erfassungsbereich angebracht (z. B. an Eingängen, Zufahrten oder Bauzäunen).

  • Enthalten müssen sie:

    • Hinweis auf die Videoüberwachung

    • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    • Zweck der Überwachung (z. B. Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus)

    • Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)

    • Hinweis auf Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Löschung)

    • Bei Bedarf: Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Wo genau müssen die Schilder angebracht werden?

  • An allen Zugängen zum überwachten Bereich (z. B. Tor, Baustellenzufahrt, Seiteneingänge)

  • Vor dem Erfassungsbereich der Kameras, damit betroffene Personen sich vor Betreten informieren können

  • In ausreichender Größe und gut lesbar, auch bei schlechten Lichtverhältnissen

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