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Wie lange dürfen Videodaten auf einer Baustelle gespeichert werden?

Die DSGVO selbst gibt keine konkrete Speicherdauer vor. Entscheidend ist, dass die Speicherung nur so lange erfolgt, wie sie für den Überwachungszweck erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO – Grundsatz der Speicherbegrenzung). Häufig wird eine Aufbewahrungsdauer von 72 Stunden empfohlen – diese Empfehlung ist jedoch keine gesetzliche Vorgabe. In der Praxis ist auch eine längere Speicherung zulässig, sofern der Zweck klar definiert und dokumentiert ist.

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