Wird Videoüberwachung mit Bewegungsmeldern, Lautsprechern oder Lichtanlagen kombiniert, müssen alle Bestandteile der Anlage datenschutzkonform eingesetzt werden. Wichtig sind Zweckbindung, Informationspflicht, Verhältnismäßigkeit und IT-Sicherheit. Besonders bei automatisierten Auswertungen sollte auch geprüft werden, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.