Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zur Aufbewahrungsdauer von Videoaufnahmen?

Vorab:

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Aufzeichnungsdauer von Videoaufnahmen!

Im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Aufzeichnung von Systemdaten werden oft verschiedene Formulierungen verwendet. Dabei gilt:

• Empfehlung:

Empfehlungen sind Hinweise, die als Orientierung dienen. Sie sind nicht rechtlich bindend und können als interne Leitlinien oder branchenspezifische Standards interpretiert werden. Ein Beispiel ist die Angabe, dass Systemaufzeichnungen 72 Stunden lang gespeichert werden sollten – dies stellt eine bewährte Empfehlung dar, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

• Richtlinie:

Eine Richtlinie (beispielsweise auf EU-Ebene) legt Ziele fest, die von den Mitgliedstaaten erreicht werden müssen, lässt ihnen jedoch Spielraum in der konkreten Umsetzung. Richtlinien sind zwar verbindlich in Bezug auf das angestrebte Ergebnis, werden aber erst durch nationale Gesetze konkretisiert.

• Gesetz:

Ein Gesetz ist eine formell verabschiedete, allgemeinverbindliche Regelung, die direkt rechtsverbindlich ist. Verstöße ziehen Sanktionen oder Strafen nach sich. Wäre beispielsweise eine konkrete Aufzeichnungsdauer in einem Gesetz festgelegt, so wäre diese zwingend einzuhalten und gerichtlich durchsetzbar.

Fazit:

Die 72-Stunden-Aufzeichnungsdauer für Systemaufzeichnungen ist als Empfehlung zu verstehen – sie dient als bewährter Ansatz, ist aber nicht durch ein Gesetz oder eine explizite rechtliche Vorschrift der DSGVO oder eines anderen Rechtsakts vorgeschrieben. Empfehlungen bieten Orientierung, während Richtlinien Ziele definieren und Gesetze konkrete, durchsetzbare Regelungen darstellen.

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