Die Videoüberwachung darf keine „Schönwetterüberwachung“ sein. Es muss sichergestellt werden, dass auch bei widrigen Bedingungen wie Kälte, Nebel oder Starkregen der gesicherte Bereich optimal überwacht wird.
Die Videoüberwachung darf keine „Schönwetterüberwachung“ sein. Es muss sichergestellt werden, dass auch bei widrigen Bedingungen wie Kälte, Nebel oder Starkregen der gesicherte Bereich optimal überwacht wird.