Was ist der Unterschied zwischen der Überwachung eines öffentlichen und eines eingefriedeten Bereichs?

Ein eingefriedeter Bereich (z. B. eine abgeschlossene Baustelle) darf überwacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Öffentliche Flächen hingegen unterliegen besonderen Einschränkungen. Eine Überwachung darf nur erfolgen, wenn sie gesetzlich erlaubt ist oder der öffentliche Bereich nicht gezielt erfasst wird.

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