Was ist bei der Videoüberwachung mit Tonaufnahme zu beachten?

Tonaufzeichnungen sind datenschutzrechtlich besonders sensibel. In der Regel sind sie nicht erforderlich und daher unzulässig. Zudem kann eine Tonaufnahme strafrechtlich relevant sein (§ 201 StGB). Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen mit nachweisbarer Notwendigkeit und Rechtsgrundlage ist eine Tonaufzeichnung zulässig – was bei Baustellen in der Regel nicht zutrifft.

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