D I M W

Müssen Mitarbeiter oder Besucher über die Videoüberwachung informiert werden?

Ja, eine transparente Information ist zwingend erforderlich und ergibt sich aus Art. 13 DSGVO. Personen müssen beim Betreten des überwachten Bereichs unmissverständlich über die Videoüberwachung, deren Zweck, die Rechtsgrundlage sowie den Verantwortlichen informiert werden. Dies erfolgt in der Regel durch Hinweisschilder mit zusätzlichen Informationen auf Abruf (z. B. per QR-Code oder Aushang).

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