Ja, Hinweisschilder zur Videoüberwachung sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Fläche per Video überwacht – z. B. eine Baustelle, ein Lager oder ein Betriebsgelände – muss gemäß Art. 13 DSGVO klar und gut sichtbar darüber informieren.
Anforderungen an Hinweisschilder zur Videoüberwachung:
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Deutlich erkennbar und vor dem Erfassungsbereich angebracht (z. B. an Eingängen, Zufahrten oder Bauzäunen).
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Enthalten müssen sie:
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Hinweis auf die Videoüberwachung
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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
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Zweck der Überwachung (z. B. Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus)
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Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
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Hinweis auf Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Löschung)
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Bei Bedarf: Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
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Wo genau müssen die Schilder angebracht werden?
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An allen Zugängen zum überwachten Bereich (z. B. Tor, Baustellenzufahrt, Seiteneingänge)
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Vor dem Erfassungsbereich der Kameras, damit betroffene Personen sich vor Betreten informieren können
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In ausreichender Größe und gut lesbar, auch bei schlechten Lichtverhältnissen
