Ja, die Verwendung von Cloud-Speicherung bei Videoüberwachung kann datenschutzkonform erfolgen. Voraussetzung ist die Einhaltung der DSGVO, insbesondere durch Auftragsverarbeitung, geeignete technische Schutzmaßnahmen, klare Löschroutinen und die Wahl eines Cloud-Anbieters mit Rechenzentrum in der EU.
Cloud-Speicherung bedeutet, dass Videoaufnahmen nicht lokal, sondern auf externen Servern gespeichert werden. Das bringt Vorteile wie ortsunabhängigen Zugriff, höhere Ausfallsicherheit und zentrale Verwaltung. Damit die Speicherung datenschutzkonform bleibt, sind jedoch klare rechtliche und technische Vorgaben zu erfüllen.
Rechtskonform ist die Cloud-Nutzung nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, eine Auftragsverarbeitung vertraglich geregelt ist und die Speicherung innerhalb der EU erfolgt oder gleichwertige Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Zugang zu den Daten darf nur autorisierten Personen möglich sein. Auch die Speicherfrist muss begrenzt und dokumentiert sein.
Cloud-Speicherung bei der Videoüberwachung ist technisch attraktiv und rechtlich möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Datenschutzkonforme Umsetzung nach DSGVO ist Pflicht. Dazu gehört ein Vertrag mit dem Cloud-Anbieter, der als Auftragsverarbeiter fungiert und Daten nur weisungsgebunden verarbeitet. Die Speicherung sollte vorzugsweise in der EU erfolgen. Bei einer Speicherung außerhalb der EU sind zusätzliche Schutzvorkehrungen wie EU-Standardvertragsklauseln notwendig.
Technische und organisatorische Maßnahmen wie Transportverschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugriffsbeschränkungen und definierte Löschroutinen sind weitere Voraussetzungen. Die Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist – häufig nicht länger als 72 Stunden. Anbieter sollten moderne Sicherheitsstandards erfüllen und eine lückenlose Zugriffsdokumentation gewährleisten.
Cloud-Speicherung bringt handfeste Vorteile für Betreiber von Videoüberwachungssystemen. Die Ausfallsicherheit erhöht sich, der Verwaltungsaufwand sinkt und mehrere Standorte lassen sich zentral verwalten. Zugriffe auf Aufzeichnungen sind mobil und in Echtzeit möglich, ohne dass ein physischer Zugriff auf lokale Rekorder notwendig wäre. Auch im Notfall lassen sich Daten schneller wiederherstellen.
Ein datenschutzkonformer Betrieb gelingt mit einem EU-basierten Anbieter, einem schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag und der konsequenten Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen. Wichtig sind außerdem Hinweisschilder vor Ort und transparente Informationen gegenüber Betroffenen, wie in Art. 13 DSGVO gefordert. Werden diese Punkte erfüllt, steht einer sicheren und rechtskonformen Nutzung der Cloud nichts im Weg.
Fazit:
Die Cloud-Speicherung von Videoüberwachung ist zulässig und datenschutzkonform umsetzbar, wenn Anbieter, Verträge und Technik den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
