Ja, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Cloud-Anbieter abgeschlossen werden (Art. 28 DSGVO). Die Daten dürfen nur in der EU oder in Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gespeichert werden. Zudem müssen technische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung) eingehalten werden.